Mit dem Ident-Zählsystem wird jede Leerung der Restmüllbehälter gezählt und zur Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. Wer die Tonnen häufiger leeren lässt, zahlt mehr. Wer dagegen Abfuhren auslässt, kommt günstiger weg. Die Gebühr orientiert sich damit am Abfallverhalten des einzelnen Nutzers und basiert auf den Leerungsintervallen sowie der Behältergröße. Die Abfuhr der Restmülltonnen erfolgt in einem 3-wöchentlichem Rhythmus.
Durch die Wahl der Behältergröße können Sie auch weiterhin Müllvermeidung fördern und gleichzeitig die Abfallgebühren senken. Die folgende Tabelle zeigt die Abfallgebühren ab 2025.
Restmüllbehälter | Grundgebühr/Jahr | Leerungsgebühr | Mindestleerungen/Jahr | Jährliche Gebühr bei Mindestleerungen | Jährliche Gebühr bei Höchstleerungen |
---|---|---|---|---|---|
120 l | 70,80 € | 5,52 € | 8 | 44,16 € | 93,84 € |
240 l | 70,80 € | 11,04 € | 8 | 88,32 € | 187,68 € |
1.100 l | 212,40 € | 50,60 € | 8 | 404,80 € | 860,20 € |
Bioabfallbehälter | Grundgebühr/Jahr | Zusatzleerung als Restabfall bei Fremdstoffen |
---|---|---|
120 l | 57,00 € | 40,00 € |
240 l | 89,40 € | 40,00 € |
Altpapierbehälter | Grundgebühr/Behälter |
---|---|
240 l | keine |
1.100 l | keine |
Die Gebührensatzung von Butzbach ist online verfügbar.
Anzahl Personen im Haushalt | Empfohlene Behältergröße / 3 Wochen |
---|---|
1 | 120 l Restmülltonne |
2 | 120 l Restmülltonne |
3 | 120 l Restmülltonne |
4 | 120 l Restmülltonne |
5 | 240 l Restmülltonne |
6 | 240 l Restmülltonne |
Im Jahr werden Ihnen mindestens 8 Leerungen berechnet. Durch die Wahl der Behältergröße können Sie auch weiterhin Müllvermeidung fördern und gleichzeitig die Abfallgebühren senken. Die folgende Tabelle zeigt die Abfallgebühren ab 2025.
Zu der Grundgebühr werden mindestens 8 Leerungen pro Jahr abgerechnet. Weitere Leerungen werden nach tatsächlich erfolgten Leerungen über das Ident-System je nach Tonnengröße abgerechnet. Für die Biotonne entsteht eine Pauschale pro Jahr abhängig von der Behältergröße und unabhängig von der Anzahl der Leerungen
Falls bei Ihnen einmal Restmüll anfällt, der nicht mehr in Ihre Restmülltonne passt, können Sie kostenpflichtige Restmüllsäcke erwerben und bei der nächsten Leerung als Beistellung hinzustellen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit diese beim Recyclinghof Butzbach abzugeben
Recyclinghof Butzbach
August-Wenzel-Straße
Industriegebiet Süd
35510 Butzbach
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00 Uhr
Die Zuteilung der Restabfallbehälter auf die anschlusspflichtigen Grundstücke erfolgt durch die Stadt Butzbach, wobei bei privaten Haushaltungen pro Bewohner 10 Litern pro Woche Gefäßvolumen für den Restabfall in Ansatz gebracht werden.
Als Regelausstattung bei privaten Haushaltungen neben dem Restabfallbehälter wird ein Bioabfallbehälter von 120 l und ein PPK-Behälter von 240 l zugeteilt.
Der Tausch der Restmülltonne erfolgt über die Stadt Butzbach.
Bitte beachten Sie, dass nur Grundstückseigentümer das Restmüllvolumen (die Größe des Behälters) verändern können. Bestellungen von nicht berechtigten Personen können leider nicht bearbeitet werden. Änderungswünsche werden gesammelt und zu festgelegten Terminen erfolgt die Tonnenauslieferung. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren, wann der Austausch stattfinden wird.
Die Auftragserteilung zum Tausch der Restmülltonne können Sie telefonisch unter der 06033/995 390 mitteilen oder per E-Mail an steueramt@stadt-butzbach.de.
Sie zahlen direkt ab dem Folgemonat Ihrer Antragstellung eine geringere Gebühr. Sollte es in der Auslieferung zu einer Verzögerung kommen, profitieren Sie von der geringeren Gebühr. Wir werden Sie über den Austauschtermin informieren.
Die Restmüllsäcke sind beim Fachgebiet 3.6 Bürger-Service, Wahlen, Standesamt und Friedhofswesen der Stadt Butzbach gegen eine Gebühr erhältlich.
Bis zur Lieferung einer größeren Restmülltonne, muss der Müll zwischengelagert werden. Alternativ können Sie Restmüllsäcke beim Fachgebiet 3.6 Bürger-Service, Wahlen, Standesamt und Friedhofswesen der Stadt Butzbach gegen eine Gebühr erwerben
Falls bei Ihnen einmal Restmüll anfällt, der nicht mehr in Ihre Restmülltonne passt, können Sie kostenpflichtige Restmüllsäcke erwerben und bei der nächsten Leerung als Beistellung hinzustellen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit Restabfall beim Recyclinghof Butzbach abzugeben:
Recyclinghof Butzbach
August-Wenzel-Straße
Industriegebiet Süd
35510 Butzbach
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00 Uhr
Alle FAQs zum Ident-Zählsystem finden Sie hier.
Unser Serviceteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an.
E-Mail an Serviceteam in Butzbach senden
Service-Hotline: 0521 / 800 66 460